Schulordnung

Vorwort

Peter Ustinov, der Namensgeber unserer Schule, sah in Respekt die Grundlage jeder Beziehung. 
Er war ein Mann mit vielen Leidenschaften und Talenten. Peter Ustinov arbeitete als Schauspieler, Regisseur, Maler, Bühnenbildner, Erzähler, Synchronsprecher, Journalist und Schriftsteller. Außerdem war er Rektor der Universität Durham und Mitglied der Akademie der schönen Künste in Paris. Er setzte sich für viele wohltätige Projekte ein (Peter-Ustinov-Stiftung) und kämpfte gegen Vorurteile. Unter anderem gründete er einen Lehrstuhl in Wien und arbeitete als UNICEF-Botschafter. All das bietet uns viele Anlässe, Peter Ustinov als unser Vorbild anzusehen.

Leitgedanke

Im Sinne Peter Ustinovs wollen wir als Schulgemeinschaft (Schüler/-innen, Lehrkräfte, Eltern, Schulpersonal) ein Zusammenleben, das von gegenseitiger Rücksichtnahme, Achtung und Toleranz geprägt ist. Wir möchten uns in unserer Schule wohl fühlen. Das ist nur möglich, wenn sich jeder für unsere Schulgemeinschaft verantwortlich fühlt und sich an einige wichtige Regeln hält.

UNSERE REGELN

Grundsatz 1

Wir achten, respektieren und unterstützen uns gegenseitig.
Deshalb
– bin ich höflich zu Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schulpersonal.
– setze ich mich für Jüngere und Schwächere ein.
– helfe ich, wo es möglich und erwünscht ist.
– setze ich mich für die Klassengemeinschaft ein.
– achte ich auf das Eigentum meiner Mitschüler/innen und gebe gefundenes, fremdes Eigentum bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer ab.

Grundsatz 2

Wir tragen zu einem störungsfreien und angenehmen Unterricht bei.
Deshalb
– verhalte ich mich im Schulgebäude ruhig.
– komme ich pünktlich zum Unterricht.
– habe ich alle notwendigen Arbeitsmaterialien dabei.
– halte ich mich an die Klassen- und Unterrichtsregeln.
– sind unterrichtsfremde Gegenstände (wie Handy, MP3-Player o.ä.), die den Ablauf des Unterrichts stören, ausgeschaltet.
– informieren unsere Klassensprecher/innen die Schulleitung, wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erscheint.

Grundsatz 3

Wir achten in unserer Schule auf Sauberkeit und Ordnung.
Deshalb
– werfe ich Abfälle in den Mülleimer.
– behandle ich das Schuleigentum (Möbel, Bücher, Geräte, Gebäude) pfleglich.
– sorge ich für eine Reparatur oder für den Ersatz eines von mir beschädigten Gegenstandes.
– kaue ich auf dem gesamten Schulgelände keine Kaugummis.
– halte ich die Toiletten sauber.
– halte ich mich auf dem gesamten Schulgelände an das absolute Rauchverbot.

Grundsatz 4

Wir wollen schöne und erholsame Pausen.
Deshalb
– lasse ich alle Mitschüler/innen ihre Pause so verbringen, wie sie es möchten.
– schlichte ich Streit oder suche die Hilfe der Streitschlichter/innen.
– drängle ich nicht im Schulgebäude und an den Schul- und Klasseneingängen.
– halte ich mich vor dem allgemeinen Unterrichtsbeginn und in den Pausen auf dem Schulhof auf.


Regelungen bei Krankheit und Unterrichtsversäumnissen
– Beurlaubungen werden von meinen Eltern im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer beantragt.
– Kann ich aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen, informieren meine Eltern die Schule am selben Tag telefonisch.
– Eine von meinen Eltern schriftlich verfasste und unterschriebene Entschuldigung übergebe ich meiner Klassenlehrerin/meinem Klassenlehrer, sobald ich wieder die Schule besuchen kann.
– Bei Unterrichtsversäumnissen, die mehr als drei Tage andauern oder direkt vor oder nach den Ferien liegen, lege ich ein ärztliches Attest vor.
– Tritt ein Unwohlsein während des Unterrichts auf, informiere ich die/den unterrichtende/n Lehrer/in und vereinbare die weitere Vorgehensweise.

Maßnahmen

Jede Schülerin, jeder Schüler ist für sein Verhalten selbst verantwortlich.
Wenn ich mich nicht an die Regeln unserer Schule halte und das Zusammenleben unserer Schulgemeinschaft störe, muss ich mit folgenden Maßnahmen rechnen:
– mündliche Ermahnung
– die Streitschlichtung in Anspruch nehmen
– schriftliche Ermahnung (Elternbrief/Schülerakte)
– Nachholen versäumter Unterrichtszeit
– Ausarbeiten von Referaten bzw. Vorträgen
– Übernahme sozialer Dienste für die Schülergemeinschaft (z.B. putzen, aufräumen, reparieren etc.)
– Elterngespräch
– Ausschluss vom Unterricht
– Ausschluss von Schulveranstaltungen
– Anwendung weiterer erzieherischer Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen aus den Bestimmungen des Schulgesetzes § 53 zum Schutz der anderen Schüler*innen