Eltern

Informationen zur Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter*innen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Die weiteren Details sind im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen unter § 72 zu finden.

Informationen zur Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler*innen der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrer*in und ab Klasse 7 die Klassensprecher*in und die Stellvertretung.

Zu Beginn des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreter*in. Dabei haben die Eltern für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehren die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die weiteren Details sind im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen unter § 73 zu finden.