Unsere Schulpflegschaft
Liebe Lehrerinnen und Lehrer,
Im September 2025 hat die Elternschaft eine neue Schulpflegschaft gewählt. Wir freuen uns sehr, Ihnen das Ergebnis mitteilen zu können:
1. Vorsitzende: Johanna Schulz
2. Vorsitzender: Christian Nostitz
3. Vorsitzende: Ann-Kristin Stauss-Becker
Wir danken allen für ihr Vertrauen und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Als Schulpflegschaft möchten wir uns mit Herz und Tatkraft einbringen. Für keine Aufgabe sind wir uns zu schade – ob es darum geht, Elektroschrott für ein Umweltprojekt zu sammeln, abgelaufenes Verbandsmaterial für die Ausbildung unserer Schulsanitäter zu besorgen, Spenden bei Unternehmen anzufragen oder unsere Lehrerinnen und Lehrer mit neuen Stühlen zu versorgen.
Wenn Sie Fragen haben, Unterstützung brauchen oder selbst Ideen und Anregungen einbringen möchten, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Gemeinsam mit unserer engagierten und wundervollen Elternschaft finden wir fast immer eine gute Lösung.
Wir freuen uns auf viele gute Gespräche, spannende Projekte und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Herzliche Grüße
Ihre Schulpflegschaft Johanna Schulz, Christian Nostitz & Ann-Kristin Stauss-Becker
E-Mail: Schulpflegschaft@peter-ustinov-realschule.de
Informationen zur Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter*innen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die weiteren Details sind im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen unter § 72 zu finden.

(Vors.)

(3. Vors.)

(2. Vors.)
Informationen zur Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler*innen der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrer*in und ab Klasse 7 die Klassensprecher*in und die Stellvertretung.
Zu Beginn des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreter*in. Dabei haben die Eltern für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehren die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Die weiteren Details sind im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen unter § 73 zu finden.
